Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Sabrina Rest | HR – DIVERSITY – STRATEGY, Inhaberin: Sabrina Rest (Einzelunternehmerin nach maltesischem Recht), Viewpoint BL B FL 58, Triq Charles Sciberras, STJ1594 St. Julian’s MT, Registration No./VAT No. MT32466236, E-Mail: sabrina@sabrinarest.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Differenzierungen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.5 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
HR-Consulting, Outplacement-Beratung, Führungskräfte-Coaching, HR-Strategie & Transformation, Diversity, Equity & Inclusion (DEI), Recruiting & Employer Branding, Leadership Development & Coaching, Interim-Rollen & Change-Projekte, Keynotes, Vorträge, Workshops
Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage individueller Vereinbarungen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Die Leistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder beruflichen Erfolg. Die Leistung stellt eine Dienstleistung dar, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses.
2.6 Sämtliche im Rahmen der Leistung bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte und Methoden bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
2.7 Der Auftraggeber ist für die Umsetzung der im Rahmen der Zusammenarbeit erarbeiteten Inhalte selbst verantwortlich. Sofern Coaching-Leistungen gegenüber Teilnehmer:innen erbracht werden, erfolgt die Umsetzung der Inhalte ausschließlich durch die Teilnehmer:innen selbst. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für konkrete Entscheidungen, Maßnahmen oder Ergebnisse auf Seiten der Teilnehmer:innen oder des Auftraggebers.
2.8 Einsatz von Teilnehmer:innen: Sofern die Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Mitarbeitenden oder sonstigen Dritten des Auftraggebers (nachfolgend „Teilnehmer:innen“) erbracht werden, bleibt der Auftraggeber alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer:innen über die Inhalte und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit informiert sind und diese einhalten. Die Teilnehmer:innen sind nicht berechtigt, eigenständig Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, vereinbarte Termine angemessen anzupassen sowie einen daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Leistungserbringung kann von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern die Zahlung nicht unmittelbar nach Zugang der Rechnung erfolgt. Ab Eintritt des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle ausbleibender Zahlungen die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4.4 Sofern im Einzelfall eine Zahlung nach Leistungserbringung vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Eintritt des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.5 Kommt der Auftraggeber mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den gesamten noch offenen Betrag sofort fällig zu stellen.
4.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4.7 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern die Leistung an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht wird, kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union kann keine Umsatzsteuer erhoben werden. In diesen Fällen ist der Leistungsempfänger für die ordnungsgemäße Versteuerung in seinem Land selbst verantwortlich.
4.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. In diesen Fällen kann die Leistungserbringung von der vorherigen Zahlung abhängig gemacht werden.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die im Rahmen des jeweiligen Vertrags vereinbarte Vergütung begrenzt. Die Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
6.4 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Bereits vereinbarte Vergütungen für fest gebuchte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
6.5 Vereinbarte Leistungen sind innerhalb eines angemessenen Zeitraums in Anspruch zu nehmen. Erfolgt dies nicht aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Anspruch auf Leistung entfallen.
6.6 Im Falle höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag anzupassen oder zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
6.7 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Erfolgt eine Absage durch den Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin in Rechnung zu stellen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
6.8 Sofern eine Leistung als abgeschlossen vereinbart ist, gilt diese als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erbringung wesentliche Einwände in Textform geltend macht. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.9 In Anspruch zu nehmende Leistungen: Vereinbarte Coaching-Sitzungen sind innerhalb des im jeweiligen Angebot definierten Zeitraums in Anspruch zu nehmen. Sofern kein abweichender Zeitraum vereinbart wurde, verfallen nicht genutzte Leistungen spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
6.10 Terminabsagen: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen gilt der Termin als wahrgenommen und wird vollständig berechnet. Hiervon ausgenommen sind nachweislich unvorhersehbare und nicht zu vertretende Gründe.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und an den Auftragnehmer weitergegeben werden dürfen. Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten von Teilnehmer:innen an den Auftragnehmer übermittelt, stellt er sicher, dass diese rechtmäßig erhoben wurden und an den Auftragnehmer weitergegeben werden dürfen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Information der Teilnehmer:innen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Zusammenarbeit.
7.3 Vertraulichkeit im Coaching-Kontext: Sofern Leistungen im Rahmen von Coaching gegenüber Teilnehmer:innen erbracht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vertraulichkeit hinsichtlich der im Coaching besprochenen Inhalte. Eine Weitergabe personenbezogener oder inhaltlicher Informationen an den Auftraggeber erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die Teilnehmer:innen zuvor eingewilligt haben. Hiervon unberührt bleiben allgemeine Informationen zum Verlauf oder organisatorische Aspekte der Zusammenarbeit.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht von Malta unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne dieser AGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Malta.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
8.5 Leistungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
Stand: 29.03.2026
